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Anfrageeingang und Erstkontakt

Alle Anfragen für die Aufnahme neuer Klienten werden entgegengenommen, sei es telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Die Pflegedienstleitung oder die Stellvertretende Pflegedienstleitung ist für die Bearbeitung dieser Anfragen verantwortlich.

Vorläufige Bewertung und Erstgespräch 

Nach Eingang einer Anfrage führt die Pflegedienstleitung oder die Stellvertretende Pflegedienstleitung eine vorläufige Bewertung durch, um die Dringlichkeit und den Umfang der benötigten Dienstleistungen zu ermitteln. Ein erstes Gespräch wird vereinbart, um weitere Informationen zu sammeln und den Bedarf des potenziellen Klienten genauer zu erfassen.

Formelle Anmeldung und Pflegeplanung 

Basierend auf der ärztlichen Verordnung und den Informationen aus dem Erstgespräch wird der formelle Aufnahmeantrag des Klienten erstellt und eingereicht. Die Pflegedienstleitung überwacht den Prozess der Anmeldung und koordiniert die Erstellung des Pflegeplans, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse des Klienten berücksichtigt werden.

Einholung der ärztlichen Verordnung

Nach dem Erstgespräch wird die Pflegedienstleitung beauftragt, die ärztliche Verordnung für die benötigten Pflegeleistungen einzuholen. Dies dient als Grundlage für die Planung und Erbringung von Pflegediensten.

Abrechnung mit der Krankenkasse 

Sobald die Pflegeleistungen erbracht wurden, wird die Abrechnung mit der Krankenkasse durchgeführt. Die Pflegedienstleitung oder eine speziell beauftragte Person ist für die Einreichung von Abrechnungen und die Kommunikation mit der Krankenkasse verantwortlich.

Aufnahmeverfahren 

Nach Genehmigung der Anmeldung und der ärztlichen Verordnung wird der Aufnahmeprozess eingeleitet. Dies umfasst die Zuweisung eines Pflegeteams und die Festlegung eines Betreuungsplans. Die Stellvertretende Pflegedienstleitung unterstützt bei Bedarf die Pflegedienstleitung und stellt sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft.

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