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  • Wie können pflegende Angehörige in der Schweiz Unterstützung und finanzielle Entschädigung erhalten?
    Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Spitex, Kultur und Gesundheit anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.
  • Wer sind «pflegende Angehörige»?
    In der Schweiz zählen direkte Verwandte und der Familie nahestehende Personen (z.B. Mitbewohner) als «pflegende Angehörige», wenn sie die Pflegeleistungen übernehmen.
  • Welche Pflegeleistungen werden entlohnt?
    Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können entlohnt werden. Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht vom Spitex, Kultur und Gesundheit entlohnt.
  • Erfülle ich die Voraussetzungen?
    Es besteht bei Ihnen eine dauerhafte Pflegesituation eines nahen Angehörigen? Sie sind volljährig und übernehmen Grund- & Hygienepflege? Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich für ein Erstgespräch melden, um Ihre Optionen beim Spitex, Kultur und Gesundheit zu prüfen. Melden sie sich unverzüglich, damit wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen können. Eine Anstellung im AHV-Alter ist ebenfalls möglich.
  • Wie viel Lohn bekommen pflegende Angehörige?
    Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag)entlohnt. Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt.
  • Was ist der Ferienzuschlag?
    Jede bei uns angestellte pflegende Person arbeitet auf Stundenlohnbasis und erhält während der Ferien kein Gehalt. Spitex, Kultur und Gesundheit vergütet ihre Pflegearbeit mit einem Stundenlohn in Höhe von CHF 35. Zu diesem Stundenlohn muss jedoch ein Ferienzuschlag dazugerechnet werden. Dieser Zuschlag in Höhe von 8.33% wird auf den Grundlohn gerechnet, sodass pflegende Angehörige CHF 37.90 für jede geleistete Stunde von Grundpflege erhalten.
  • Können pflegende Angehörige ihre Ansprüche für die Pflege nicht direkt einfordern?
    Nein, die Abrechnung von Pflegeleistungen kann nicht als Privatperson geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Anstellung bei spezialisierten und zugelassenen Organisationen wie Spitex, Kultur und Gesundheit, die für die Krankenkasse die Pflegequalität sicherstellen.
  • Wie schützt die Spitex, Kultur und Gesundheit meine Daten?
    Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten gesammelt oder für bestimmte Zwecke verwendet werden. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Regeln der relevanten Datenschutzgesetze behandelt.
  • Was ist der Spitex, Kultur und Gesundheit?
    Die Spitex, Kultu rund Gesundheit ist eine private Spitex und Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Organisationen ASPS. Wir arbeiten primär mit Menschen zusammen, die die Pflege ihrer Angehörigen selbst meistern möchten und versuchen dabei bestmöglich zu unterstützen in dem wir pflegenden Angehörige entlohnen und den Pflegeprozess begleiten.
  • Wie unterstützt die Spitex, Kultur und Gesundheit?
    Beim Spitex, Kultur und Gesundheit werden Angehörige für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlohnt. Zudem werden Angehörige in ihrer Pflege von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet, die als persönliche Ansprechperson immer mit hilfreichen Ratschlägen und Tipps zur Stelle ist. Allen Angehörigen stehen unsere Angebote zur Aus- und Weiterbildung in der Pflege zur Verfügung.
  • Wieso soll ich mich für Spitex, Kultur und Gesundheit entscheiden?
    Die Spitex, Kultur und Gesundheit steht für Menschenwohl und bessere Lebensqualität. Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter unterstützen und beraten mit Herz und Leidenschaft. Wir bieten verlässliche Entlastung mit einem attraktiven Stundenlohn und einer diplomierten Ansprechperson bei pflegerischen und administrativen Fragen.
  • Wie finanziert sich die Spitex, Kultur und Gesundheit?
    Die Kosten für die Grundpflege, die beispielweise von Pflegeheimen oder Spitex-Organisationen mit einer ärztlichen Verordnung erbracht wird, wird in der Schweiz von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie erfahren weder eine Erhöhung der Krankenkassenprämie oder der Rate.
  • Kostet das Erstgespräch etwas?
    Nein. Auch alle weitere Folgegespräche und Hausbesuche sind für Sie kostenfrei.
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