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Kassenpflichtige Leistungen 

Kassenpflichtig

Bei Spitex Kultur & Gesundheit bieten wir eine Vielzahl von Pflege- und Betreuungsleistungen an, die je nach Bedarf unserer Klienten individuell angepasst werden können. Im Folgenden sind die kassenpflichtigen Leistungen aufgeführt, die von den Krankenversicherungen übernommen werden:

Die Tarife sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Unter der Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen vorliegt, beteiligen sich die Versicherer an den Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.

Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, aber maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen.

Nicht Kassenpflichtig

Nicht Kassenpflichtige Leistungen 

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine  hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber.

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