Kassenpflichtige Leistungen
Bei Spitex Kultur & Gesundheit bieten wir eine Vielzahl von Pflege- und Betreuungsleistungen an, die je nach Bedarf unserer Klienten individuell angepasst werden können. Im Folgenden sind die kassenpflichtigen Leistungen aufgeführt, die von den Krankenversicherungen übernommen werden:
Die Tarife sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Unter der Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen vorliegt, beteiligen sich die Versicherer an den Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, aber maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen.
Nicht Kassenpflichtige Leistungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber.